AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Manatee Appartements Sellin

Vermieter: Grundstücksgemeinschaft Stefanie und Lars Reglinski, Wilhelm-Demker-Straße 4, 39326 Wolmirstedt

1 Vertragsgegenstand, Preise, allgemeine Bedingungen: Vertragsgegenstand ist die Vermietung einer möblierten Unterkunft (Mietobjekt) zur kurzfristigen Nutzung als Wohn- oder Ferien-Unterkunft für begrenzte Zeit.
Details zum Mietobjekt, wie z.B. Name und Anschrift, Anzahl der Schlafzimmer und Kapazität finden Sie in der Buchungsbestätigung und oder Mietvertrag.
Details zum Mietzeitraum und die damit verbunden Kosten (und Preise) finden Sie ebenfalls in der Buchungsbestätigung und oder Mietvertrag. Im Leistungspreis ist die anfallende Mehrwertsteuer und die Nebenkosten enthalten. Nicht im Gesamtmietpreis enthalten sind eventuell erforderliche Reinigung von Sitzmöbeln und Textilfußbodenbelägen mittels spezieller Reinigungsmethoden. Hausmüll und eventuell anfallende Kaminasche ist vor der Rückgabe des Mietobjektes zu entsorgen. Das Mietobjekt wird am Tag des Mietbeginns an den Mieter übergeben. Die Rückgabe des Mietobjektes erfolgt am letzten Tages des Mietzeitraumes.

2 Anreise / Abreise: Anreise ab 16:00, Abreise bis 10:00 Uhr. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Bei Nichtanreise ohne Benachrichtigung an den Vermieter gilt das Appartement als gekündigt und es fallen Stornogebühren laut Vereinbarung an. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

3 Sonderwünsche und Nebenabreden: sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Haustiere jeglicher Art und Größe sind nicht gestattet. Das Rauchen ist in den Appartements nicht gestattet. Im Freien, auf Terrassen oder Balkonen am Haus kann geraucht werden.

4 Vertragsparteien: Der Vermieter und der Mieter sind bei Buchung mit Anschrift, E-Mail Adresse und Telefonnummer genannt. Der Anfragende versichert, dass er für sich selber und die in der Anfrage benannten Personen berechtigt ist. Sofern sich nach Buchungsbestätigung die bezeichneten Personen ändern ist eine erneute Bestätigung des Vermieters einzuholen.
Die maximale Personenanzahl ist je nach Kategorie genannt und darf nicht überschritten werden. Der Vermieter behält sich die Ausübung seines Hausrechtes gegenüber unberechtigten Personen, insbesondere Dritten, die nicht in der Buchung genannt wurden, vor. Die Ausübung des Hausrechtes kann auch durch vom Vermieter beauftragte Personen erfolgen.

5 Zustandekommen des Mietvertrages: Der/die Mieter haben in der Buchung alle Personen anzugeben, die während der Mietzeit das Mietobjekt bewohnen. Die Buchung ist ein Angebot des/der Mieters an den Vermieter das Mietobjekt für den Mietzeitraum zu den genannten Bedingungen zu mieten. Alle Buchungen müssen durch den Vermieter angenommen werden. Diese Annahme wird dem/den Mieter(n) per E-mail bestätigt (Bestätigung). Die Bestätigung erfolgt normalerweise unverzüglich nachdem der/die Mieter die Anzahlung gemäss diesem Vertrag getätigt und der Vermieter diese erhalten hat. Bis zur Bestätigung bleibt die Buchung im System aktiv und hat den Status „vorläufig gebucht“. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vermieter durch den Buchungsmanager die Buchung per E-Mail an den/die Mieter, unter Angabe der Zahlungsdetails und des Mietzeitraumes, bestätigt.

6 Zahlung: Die Details zur Zahlung, in Prozent und Betrag sowie das Fälligkeitsdatum sind wie folgt geregelt:
6a) Anzahlung 40 % des Gesamtbetrages fällig: 5 Tage nach Abschluss Mietvertrag
6b) Restzahlung 60 % des Gesamtbetrages fällig: bis 42 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes
6c) Rückerstattung der Kaution fällig: innerhalb 14 Tage nach Abreise auf Mieterkonto

7 Haftung: Der/die Mieter haften für alle von Ihnen an der Mietsache verursachten Schäden, weiterhin haften der/die Mieter für alle von Dritten verursachten Schäden, die auf Veranlassung oder mit Duldung des/der Mieter(s) Zugang zum Mietobjekt hatten. Als Dritte gelten auch Personen, die aufgrund in ihrer Person liegenden Eigenschaften nicht selbst haftbar gemacht werden können. Der/die Mieter trägt die Beweislast dafür, dass die Schäden nicht von ihm oder den genannten Dritten verursacht wurden. Der Vermieter haftet nur für von ihm vorsätzlich verursachte Schäden des/der Mieter. Schäden sind innerhalb von 3 Wochen nach Kenntnis schriftlich beim Vermieter geltend zu machen. Später geltend gemachte Schäden sind von der Regulierung ausgeschlossen. Die Haftung des Vermieters aus diesem Vertrag ist auf den Betrag beschränkt, den der/die Mieter an den Vermieter gezahlt haben oder zahlen müssen. Weder beschränkt noch schließt dies Haftungen des Vermieters aus, für die der Haftungsausschluss oder der Versuch des Haftungsausschlusses nicht mit geltendem Recht vereinbar ist.

8 Nebenpflichten: Der/die Mieter haben alle das Mietobjekt bewohnenden Personen bei den zuständigen Stellen zu melden und die gesetzlichen Abgaben und Steuern (Kurtaxe) zu zahlen. Mängel am Mietobjekt sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, Minderungsansprüche können nur ab Kenntnis des Vermieters geltend gemacht werden. Die Beweislast für die Kenntnisnahme und das Vorliegen der Mängel liegt beim Mieter. Die Geltendmachung von Minderungsansprüchen, die weniger als 10 % des gesamten vereinbarten Mietzinses ausmachen, sind ausgeschlossen.

9 Stornierung: Soweit der/die Mieter den Bezug aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit, Tod eines engen Angehörigen) nicht antreten kann, kann er vom Vertrag zurücktreten. Die Beweislast für die bezeichneten Rücktrittsgründe liegt beim Mieter. Erfolgt die Stornierung bis 42 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes werden Stornokosten als pauschaler Schadenersatz i.H.v. 40% des Mietzinses fällig. Bei einer späteren Stornierung werden Stornokosten als pauschaler Schadenersatz i.H.v. 80% des Mietzinses geltend gemacht. Erfolgt keine Stornierung und es wird nicht bezogen werden Stornokosten als pauschaler Schadenersatz i.H.v. 100% des Mietzinses fällig. Der Mieter hat das Recht einen Ersatzmieter zu benennen. Der Vermieter muss das Angebot annehmen, soweit keine begründeten Einwände gegen die Person des Ersatzmieters vorliegen. Eine Schadenersatzpflicht tritt im Falle des Eintritts eines Ersatzmieters zu den gleichen Konditionen,nicht ein. Sofern die Zahlungen nicht innerhalb der genannten Fristen erfolgen, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle wird Schadenersatz entsprechend der Stornierungsrichtlinien fällig.

10 Kaution: Mit Buchung einer Ferienwohnung ist eine Kaution i.H.v. 100,- EUR fällig.
Die Kaution wird durch den Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses auf das von dem Mieter benannte Konto zurückerstattet, soweit die Kaution nicht für Schadensbeseitigungen notwendig ist. Soweit die Kaution oder Teile der Kaution zur Schadensbeseitigung eingesetzt werden müssen, erhält der/die Mieter eine Abrechnung. Weitergehende Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt. Innerhalb 14 Tagen nach Abreise wird die nicht verbrauchte Kaution zurückerstattet, bzw. eine Abrechnung erstellt.

11 Pflichten des Mieters: Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Appartement und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern, erkaltete Kaminasche ist ordnungsgemäß zu entsorgen.

12 Datenschutz: Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

13 Haftung: Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Saunen, Kamine, Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände des Mieters. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

14 Schlussbestimmungen: Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
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